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Handreichung
für Lehrer: Leistungsbewertung im Sportunterricht
Punkttabellen
für körperlich-sportliche Leistungen von Kindern
und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern
Diese
Handreichung gilt für alle allgemein bildenden und beruflichen
Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Punkttabellen beruhen auf repräsentativen Untersuchungen
zur körperlich-sportlichen Leistungsfähigkeit der
Kinder und Jugendlichen des Freistaates Sachsen.
Die Punkttabellen sollen die Vergleichbarkeit für körperlich-sportliche
Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern sicher stellen. Die Voraussetzung
hierfür ist die objektive Erfassung und ein einheitlicher
Maßstab zur Bewertung und Zensierung. Die Punkttabellen
genügen diesem Anspruch.
Die Punkttabellen sollen ein Hilfsmittel sein. Sie
besitzen keinen verbindlichen Charakter. Sie sind nicht vollkommen
und werden sicherlich in dem einen oder anderen Fall zur Kritik
führen. Sie stellen jedoch für die Bewertung und
Zensierung eine gute Grundlage dar.
Entscheidend für die Bewertung und Zensierung ist die
Fachkompetenz der Sportlehrkräfte bzw. der Fachschaften
"Sport". Durch die unterschiedlichen Bedingungen
der Schulen und wegen individueller Besonderheiten sind die
im Folgenden dargestellten Notenbereiche zu relativieren.
Danach sind Leistungen
| unter
einem Punkt |
|
der
Note 6, |
| von
1 bis 8 Punkten |
|
der
Note 5, |
| von
9 bis 20 Punkten |
|
der
Note 4, |
| von
21 bis 39 Punkten |
|
der
Note 3, |
| von
40 bis 63 Punkten |
|
der
Note 2, |
| und
ab 64 Punkten |
|
der
Note 1 zugeordnet |
Für
die Schuljahre 11 und 13 des Gymnasiums bzw. der beruflichen
Schulen wurde in die Tabellen links von der 100-Punkte-Einteilung
die für diese Schularten angewendete 15-Punkte-Skala
hinzugefügt. Dabei werden die Bewertungen der Leistungen
der 13. Klassen nach den Tabellen des 12. Schuljahres vorgenommen.
Es
soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Punkttabellen
für die Zensierung von körperlich-sportlichen Leistungen
nicht als Dogma betrachtet werden dürfen.
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